Weltweit haben sich mehr als 100 Staaten darauf verständigt, dass die jeweiligen Finanzbehörden steuerrelevante Konto- und Kundendaten untereinander austauschen. Ein einheitlicher Meldestandard („Common Reporting Standard - CRS“) zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten („Automatic Exchange of Information – AEoI“) wurde federführend von der OECD entwickelt und mittlerweile unter anderem von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht übernommen. Ziel ist es, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung und Steuerflucht zu bekämpfen.
Der Datenaustausch betrifft Anteilsinhaber von Franklin Templeton Investments, welche Ihre Anteile direkt auf einem Portfolio in unserem Hause und somit auf einer ausländischen Lagerstelle halten. Investoren, die Fondsanteile auf inländischen Lagerstellen (wie z. B. Bankdepots und Plattformen) verwahren, sind hiervon nicht berührt. Es gelten hier die Regularien bezüglich steuerlicher Behandlung und Datenaustausch, welcher die inländische Depotführende Stelle unterworfen ist.
Franklin Templeton Investments als Fondsgesellschaft nach Luxemburger Recht, ist angehalten folgende Daten von Anteilsinhabern (mit Portfolien im eigenen Haus) zu übermitteln:
Die Franklin Templeton Investment Funds (FTIF) und Franklin Templeton Strategic Allocation Funds (FTSAF) sind in Luxembourg aufgelegte Investmentprodukte (Fond). Die relevanten Daten für das vorausgegangene Kalenderjahr muss der Fonds jährlich bis zum 30. Juni an die luxemburgische Aufsichtsbehörde übermitteln. Diese leitet dann die Daten jeweils im September an die Finanzbehörden der Staaten weiter, in denen der Kunde steuerpflichtig ist.
Für Konten, die ab Januar 2016 eröffnet wurden und für bestimmte Bestandskonten erfolgte die erstmalige Datenübermittlung im Juni 2017 für das Kalendarjahr 2016. Für Konten, die vor Januar 2016 eröffnet wurden, wird die erstmalige Datenübermittlung im Juni 2018 für das Kalendarjahr 2017 erfolgen.
Seit Januar 2016 ist es zwingend erforderlich, dass Kunden im Rahmen der Kontoeröffnung Angaben zu ihrem steuerlichen Wohnsitz und zu ihrer steuerlichen Identifikationsnummber machen. Diese Daten werden direkt auf dem Kontoeröffnungsformular erhoben. Kunden, deren Konto vor Januar 2016 eröffnet wurde und bei denen die oben genannten Daten sowie das Geburtsdatum noch nicht vorliegen, wurden oder werden von Franklin Templeton Investments kontaktiert, um ein Formular zur Selbstauskunft abzugeben. Wird diese Selbstauskunft trotz wiederholter Aufforderung seitens Franklin Templeton nicht abgeben, wird/werden der/die steuerliche/n Wohnsitz/e anhand der uns vorliegenden Daten festgelegt (z. B. anhand der Adresse, Bankverbindung, Telefonnummern, Vertretungsvollmachten) und für den Informationsaustausch verwendet.
Ist der Kunde ein Rechtsträger (d. h. zum Beispiel eine juristische Person, Kapitalgesellschaft, Verein, Stiftung oder eine Personengesellschaft) muss die Selbstauskunft noch zusätzliche Angaben enthalten. Diese Angaben umfassen beispielsweise die Art des Rechtsträgers und ggf. Informationen über beherrschende Personen. Franklin Templeton Investments hält sowohl für die Rechtsträger als auch die beherrschenden Personen entsprechende Formulare in deutscher Sprache bereit. Im Rahmen der jährlichen Datenübermittlung werden diese Daten ebenfalls in den Austausch miteinbezogen.
Die Vereinigten Staaten von Amerika nehmen nicht am Datenaustausch im Rahmen von CRS teil. Allerdings erfolgt bereits seit 2015 eine Meldung von US-steuerpflichtigen Kunden an die US-Steuerbehörde, aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen (Foreign Account Tax Compliance Act – FATCA). Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Detaillierte Informationen zum Common Reporting Standard befinden sich auf der Webseite der OECD: http://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/
Weitere Informationen, auch in deutscher Sprache, sowie Details zu den nationalen Steueridentifikationsnummern in den EU-Staaten befinden sich z. B. auf der Webseite der EU Kommission: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/tax-cooperation-control/administrative-cooperation/tax-identification-numbers-tin_de
Falls es Unsicherheiten bei der Bestimmung Ihres steuerlichen Wohnsitzlandes gibt, wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihren Steuerberater. Franklin Templeton Investments darf keine Beratung in Steuerangelegenheiten leisten.