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Franklin Templeton Investments ist im Rahmen des § 298 Abs. 2 KAGB dazu verpflichtet, Anleger über Wesentliche Änderungen der Vertragsbedingungen eines Fonds zu informieren.
Hierzu zählen unter anderem:
Diese Informationen sind dem Anleger in Form eines dauerhaften Datenträgers zur Verfügung zu stellen. Hierunter versteht das Gesetz ein Medium, welches dem Anleger gestattet, Informationen für eine ihrem Zweck angemessene Dauer zu speichern, einzusehen und unverändert wiederzugeben.
Im Folgenden finden Sie die Dauerhaften Datenträger. Sie können nach Datum der Veröffentlichung oder nach Anlageklasse selektieren.
Diese Website ist für Vermittler und Investoren ausschließlich in Deutschland bestimmt.
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