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„Wir wollen bei den ESG-Prinzipien eine Führungsrolle übernehmen und wir wollen dabei Integrität unter Beweis stellen.“

Für Anleger ergeben sich wesentliche Änderungen bei der Art und Weise, wie ihre Vermögensverwalter nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu ihren Produkten und der modernisierten Nachhaltigkeitspolitik zur Verfügung stellen. Dies ist auf die Vorgaben in der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung, SFDR) der Europäischen Union (EU) zurückzuführen, die breit angelegt sind und sich nicht nur auf Vermögensverwalter, sondern auch auf andere Finanzmarktteilnehmer auswirken, einschließlich etwa Versicherungen, Rententrägern sowie qualifizierter Verwalter von Wagniskapital und sozialem Unternehmertum.

Die Verordnung steht für mehr Transparenz und Authentizität für unsere Kunden, da sie Beispiele des so genannten „Greenwashing“ oder auch Produkte, bei denen Nachhaltigkeit nicht wirklich in die Prozesse eingebettet ist, aussortiert.

Unserer Überzeugung nach stellt die Umsetzung der Offenlegungsverordnung einen Umbruch dar und wird maßgebliche Auswirkungen auf die gesamte Finanzdienstleistungsbranche haben. Durch den Aktionsplan der EU werden wir Vermögensverwalter eine engere Verbindung mit unseren Kunden eingehen, da wir uns gemeinsam zu einer nachhaltigen Kapitalanlage und -allokation verpflichten, um bessere Ergebnisse für alle zu erzielen.

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Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Dokument um werbliche Informationen allgemeiner Art und nicht um eine vollständige Darstellung bzw. Finanzanalyse eines bestimmten Marktes, eines Wirtschaftszweiges, eines Wertpapiers oder des/der jeweils aufgeführten Investmentfonds handelt. Franklin Templeton Investments veröffentlicht ausschließlich produktbezogene Informationen und erteilt keine Anlageempfehlungen. SICAV-Anteile dürfen Gebietsansässigen der Vereinigten Staaten von Amerika weder direkt noch indirekt angeboten oder verkauft werden.

Ihre Anlageentscheidung sollten Sie in jedem Fall auf Grundlage des aktuellen Verkaufsprospektes, der jeweils relevanten „Basisinformationsblatt“ (KID) sowie des gültigen Rechenschaftsberichtes (letzter geprüfter Jahresbericht) und ggf. des anschließenden Halbjahresberichtes treffen. Diese Unterlagen stellen die allein verbindliche Grundlage für Kaufaufträge dar.

Für eine Anlageberatung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Berater. Gerne nennen wir Ihnen einen Berater in Ihrer Nähe. Die vorgenannten Unterlagen finden Sie auch auf unserer Homepage in Deutschland unter franklintempleton.de/fondsdokumente bzw. in Österreich unter franklintempleton.at/fondsdokumente oder Sie erhalten diese kostenlos bei Franklin Templeton International Services S.à r.l. Niederlassung Deutschland, Postfach 11 18 03, 60053 Frankfurt a. M., Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt a. M., Tel. 08 00/0 73 80 01 (Deutschland), 08 00/29 59 11 (Österreich), Fax: +49(0)69/2 72 23-120. 
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