„Wir wollen bei den ESG-Prinzipien eine Führungsrolle übernehmen und wir wollen dabei Integrität unter Beweis stellen.“
Für Anleger ergeben sich wesentliche Änderungen bei der Art und Weise, wie ihre Vermögensverwalter nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu ihren Produkten und der modernisierten Nachhaltigkeitspolitik zur Verfügung stellen. Dies ist auf die Vorgaben in der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung, SFDR) der Europäischen Union (EU) zurückzuführen, die breit angelegt sind und sich nicht nur auf Vermögensverwalter, sondern auch auf andere Finanzmarktteilnehmer auswirken, einschließlich etwa Versicherungen, Rententrägern sowie qualifizierter Verwalter von Wagniskapital und sozialem Unternehmertum.
Die Verordnung steht für mehr Transparenz und Authentizität für unsere Kunden, da sie Beispiele des so genannten „Greenwashing“ oder auch Produkte, bei denen Nachhaltigkeit nicht wirklich in die Prozesse eingebettet ist, aussortiert.
Unserer Überzeugung nach stellt die Umsetzung der Offenlegungsverordnung einen Umbruch dar und wird maßgebliche Auswirkungen auf die gesamte Finanzdienstleistungsbranche haben. Durch den Aktionsplan der EU werden wir Vermögensverwalter eine engere Verbindung mit unseren Kunden eingehen, da wir uns gemeinsam zu einer nachhaltigen Kapitalanlage und -allokation verpflichten, um bessere Ergebnisse für alle zu erzielen.
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